Ihr Anwalt für Schadenersatzklagen und Schadenersatzrecht in Wien
Schadenersatzrecht
Das Schadenersatzrecht regelt jene Voraussetzungen, unter denen Ersatz für einen erlittenen Schaden geltend gemacht werden kann. Als Teilgebiet des Zivilrechts zählt es zu den Kernkompetenzen meiner Rechtsanwaltskanzlei. Ein Anspruch auf Schadenersatz ist neben Verkehrsunfällen, Vertragsverletzungen oder ärztlichen Kunstfehlern beispielsweise auch im Rahmen der Produkthaftung für Personen- und Sachschäden, die durch ein fehlerhaftes Produkt verursacht wurden, denkbar. Als Ihr Rechtsanwalt für Schadenersatzrecht in Wien unterstütze ich Sie bei außergerichtlichen Lösungen, bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen in Ihrem Gerichtsverfahren (Schadenersatzklage) wie auch bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche.
Ihr Anwalt für Schadenersatzrecht in Wien – die Leistungen
- Verkehrsunfall, Arzthaftung, Vertragsverletzung etc
- Außergerichtliche Schadensregulierung
- Gerichtliche Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen (Schmerzengeld, Heilungskosten etc)
- Schadenersatzklagen / Feststellungsklagen
- Abwehr unberechtigter Ersatzansprüche
- Exekution titulierter Schadenersatzansprüche
Zur Geltendmachung von Schadenersatz
Nach dem in § 1311 ABGB normierten Grundsatz hat jeder seinen Schaden selbst zu tragen. Ersatz für einen erlittenen Schaden kann von Dritten also nur in bestimmten Ausnahmefällen gefordert werden.
Unter welchen Voraussetzungen ein Geschädigter Ausgleich für einen erlittenen Schaden verlangen kann, hängt von der Art der Haftung ab. Um von einem Dritten Schadenersatz fordern zu können, muss daher ein Zurechnungsgrund (Verschuldens-, Gefährdungs- oder Eingriffshaftung) vorliegen. Die Verschuldenshaftung setzt neben Schaden und Verursachung zudem ein rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten des Schädigers, das für den eingetretenen Schaden ursächlich ist, voraus. Bei den anderen Haftungsarten bedarf es dagegen keines Verschuldens des Schädigers. Darüber hinaus bestehen noch diverse spezielle Haftungstatbestände beispielsweise im AHG oder DHG, aber auch im ABGB.
Wie lange kann ein Anspruch auf Schadenersatz geltend gemacht werden?
Die Verjährungsfrist, also der Zeitraum, in dem Ansprüche auf Schadenersatz bei Gericht geltend zu machen sind, beträgt drei Jahre ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.
Die Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadenersatz kann, abhängig vom jeweiligen Einzelfall, mit sehr komplexen rechtlichen Fragestellungen verbunden sein. Falls Sie einen Schaden erlitten haben oder ein Schadenersatzanspruch Ihnen gegenüber geltend gemacht wird, wenden Sie sich an Rechtsanwalt Dr. Haidl in Wien, Ihre Anwältin für Schadenersatzrecht. Ich übernehme sowohl die außergerichtliche Schadensregulierung für Sie als auch die gerichtliche Durchsetzung oder Abwehr unberechtigter Ersatzansprüche vor Gericht.
Rechtsanwältin Dr. Yvonne HAIDL
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