Dr. Yvonne Haidl – Schadenersatzrecht

Schadenersatzrecht

Ein Anspruch auf Schadenersatz ist neben Verkehrsunfällen und ärztlichen Kunstfehlern beispielsweise auch im Rahmen der Produkthaftung für Personen- und Sachschäden, die durch ein fehlerhaftes Produkt verursacht wurden, denkbar.

Unter welchen Voraussetzungen ein Geschädigter Ausgleich für einen erlittenen Schaden verlangen kann, hängt von der Art der Haftung ab. Um von einem Dritten Schadenersatz fordern zu können, muss daher ein Zurechnungsgrund (Verschuldens-, Gefährdungs- oder Eingriffshaftung) vorliegen. Die Verschuldenshaftung setzt ein rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten des Schädigers, das für den eingetretenen Schaden ursächlich ist, voraus. Bei den anderen Haftungsarten bedarf es dagegen keines Verschuldens des Schädigers.

Falls Sie einen Schaden erlitten haben oder ein Schadenersatzanspruch Ihnen gegenüber geltend gemacht wird, wenden Sie sich an mich. Ich unterstütze Sie sowohl bei einer außergerichtlichen Schadensregulierung als auch bei der gerichtlichen Durchsetzung oder Abwehr von Ersatzansprüchen.

 
 

Wenn Sie rechtlichen Rat und eine zuverlässige Vertretung in ihrer Rechtssache benötigen, vereinbaren Sie einen Termin mit meiner Kanzlei unter 01 / 53 212 53, schreiben Sie mir eine Email an anwalt@ra-haidl.at oder nutzen Sie das Kontaktformular.

 

Dr. Yvonne Haidl

Teinfaltstraße 8/4,
1010 Wien

Tel: +43 1 53 212 53
Fax: +43 1 53 212 53 89
Email: anwalt@ra-haidl.at

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