Rechtsanwalt Dr. Yvonne Haidl - Kosten und Honorar
Anwaltskosten / Honorar
Die Vertretung Ihrer rechtlichen Interessen ist Vertrauenssache. Dazu zählt auch die Information über das zu erwartende Honorar Ihres Anwalts.
Erstberatung
Im Rahmen des Beratungsgesprächs klären wir anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts ab, welche Rechtsfragen und welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen. Für diese Beratungsleistung in der Dauer bis zu 1 Stunde wird Ihnen einmalig ein ermäßigtes Honorar in Höhe von € 150,00 (inkl. 20% USt) in Rechnung gestellt.
Dieses Rechtsberatungsgespräch bedeutet noch keine Übernahme eines Mandats. Die besprochenen Inhalte werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
Für darüber hinausgehende Beratungsleistungen oder für die Beauftragung in Ihrer Rechtssache bedarf es einer Honorarvereinbarung. Diese erfolgt entsprechend den nachstehenden Kriterien der Honorarabrechnung.
HONORARABRECHNUNG
Die Abrechnung des Anwaltshonorars erfolgt entweder nach Zeitaufwand auf Grundlage eines Stundensatzes, in Form eines Pauschalhonorars oder nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz ergänzt durch die Allgemeinen Honorarkriterien und das Notariatstarifgesetz.
Um Ihnen größtmögliche Transparenz hinsichtlich der zu erwartenden Kosten zu gewährleisten, informiere ich Sie bereits im Erstgespräch auf Basis der mir mitgeteilten Informationen.
RECHTSCHUTZVERSICHERUNG
Die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtschutzversicherung wird erst nach Auftragserteilung in Ihrer Rechtssache übernommen.