Dr. Yvonne Haidl – Anwalt Kosten

 

Anwalt Kosten

Die Vertretung Ihrer rechtlichen Interessen ist Vertrauenssache. Dazu zählt auch die Information über die zu erwartenden Anwaltskosten.

Erstgespräch

Im Rahmen des Erstgesprächs gilt es zunächst anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts abzuklären, ob und wieweit eine weitere Beratung oder eine Vertretung erforderlich ist und welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen. Das Erstgespräch ist unverbindlich und bedeutet noch keine Übernahme eines Mandats. Die besprochenen Inhalte werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

Honorarabrechnung

Die Abrechnung des Anwaltshonorars erfolgt entweder nach Zeitaufwand auf Grundlage eines Stundensatzes, in Form eines Pauschalhonorars oder nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz ergänzt durch die Allgemeinen Honorarkriterien und das Notariatstarifgesetz.

Um Ihnen größtmögliche Transparenz hinsichtlich der zu erwartenden Kosten zu gewährleisten, informiere ich Sie bereits im Erstgespräch. Wie verrechnet wird, vereinbaren wir im Vorhinein.

Rechtschutzversicherung

Falls Sie über eine Rechtschutzversicherung verfügen, übernehme ich die Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung. Halten Sie die Polizzennummer bereit oder nehmen Sie die Versicherungspolizze zum Erstgespräch mit, damit dies ohne Verzögerung geschehen kann.

 
 

Wenn Sie rechtlichen Rat und eine zuverlässige Vertretung in ihrer Rechtssache benötigen, vereinbaren Sie einen Termin mit meiner Kanzlei unter 01 / 53 212 53, schreiben Sie mir eine Email an anwalt@ra-haidl.at oder nutzen Sie das Kontaktformular.

 

Dr. Yvonne Haidl

Teinfaltstraße 8/4,
1010 Wien

Tel: +43 1 53 212 53
Fax: +43 1 53 212 53 89
Email: anwalt@ra-haidl.at

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