Dr. Yvonne Haidl – Besitzstörung
Besitzstörung
Eine Besitzstörung liegt vor, wenn der Besitz eigenmächtig, also ohne Erlaubnis durch Besitzer, Gesetz oder behördliche Entscheidung, gestört wird. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn Ihre Garagenzufahrt zugeparkt wird oder der Vermieter eigenmächtig das Schloss zu Ihrer Wohnung tauscht.
Bitte beachten Sie, dass die Besitzstörungsklage binnen 30 Tagen ab Kenntnis der Störung bei Gericht einzubringen ist. Falls Sie eine Besitzstörung feststellen, kontaktieren Sie mich umgehend.
Rechtsanwältin Dr. Yvonne HAIDL
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