Dr. Yvonne Haidl – Besitzstörung

Besitzstörung

Eine Besitzstörung liegt vor, wenn der Besitz eigenmächtig, also ohne Erlaubnis durch Besitzer, Gesetz oder behördliche Entscheidung, gestört wird. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn Ihre Garagenzufahrt zugeparkt wird oder der Vermieter eigenmächtig das Schloss zu Ihrer Wohnung tauscht.

Bitte beachten Sie, dass die Besitzstörungsklage binnen 30 Tagen ab Kenntnis der Störung bei Gericht einzubringen ist. Falls Sie eine Besitzstörung feststellen, kontaktieren Sie mich umgehend.

 
 

Wenn Sie rechtlichen Rat und eine zuverlässige Vertretung in ihrer Rechtssache benötigen, vereinbaren Sie einen Termin mit meiner Kanzlei unter 01 / 53 212 53, schreiben Sie mir eine Email an anwalt@ra-haidl.at oder nutzen Sie das Kontaktformular.

 

Dr. Yvonne Haidl

Teinfaltstraße 8/4,
1010 Wien

Tel: +43 1 53 212 53
Fax: +43 1 53 212 53 89
Email: anwalt@ra-haidl.at

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