Dr. Yvonne Haidl – Vermögensaufteilung

Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse (Vermögensaufteilung)

Im Gegensatz zur aufrechten Ehe, bei der jeder Ehegatte entsprechend dem gesetzlichen Güterstand der Gütertrennung Eigentümer seines Vermögens bleibt, kommt es bei Scheidung der Ehe zur Aufteilung des Vermögens beider Ehepartner (Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse bzw Vermögensaufteilung).

Der Aufteilung unterliegen:

  • das eheliche Gebrauchsvermögen (zB Ehewohnung, Hausrat, Einrichtung, gemeinsame Fahrzeuge),
  • die ehelichen Ersparnisse (zB Sparbücher, Wertpapiere, Gemäldesammlung) und
  • die mit dem Ehevermögen in Zusammenhang stehenden Schulden.

Kommt keine Vermögensaufteilung im Zuge einer einvernehmlichen Scheidung oder einer sonstigen Vereinbarung zustande, berate und unterstütze ich Sie in Ihrem Aufteilungsverfahren. Der Aufteilungsantrag ist binnen eines Jahres ab Rechtskraft des bei der streitigen Scheidung ergehenden Scheidungsurteils bei Gericht einzubringen.

 
 

Wenn Sie rechtlichen Rat und eine zuverlässige Vertretung in ihrer Rechtssache benötigen, vereinbaren Sie einen Termin mit meiner Kanzlei unter 01 / 53 212 53, schreiben Sie mir eine Email an anwalt@ra-haidl.at oder nutzen Sie das Kontaktformular.

 

Dr. Yvonne Haidl

Teinfaltstraße 8/4,
1010 Wien

Tel: +43 1 53 212 53
Fax: +43 1 53 212 53 89
Email: anwalt@ra-haidl.at

GDPR Cookie Consent mit Real Cookie Banner