Dr. Yvonne Haidl – Vermögensaufteilung
Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse (Vermögensaufteilung)
Im Gegensatz zur aufrechten Ehe, bei der jeder Ehegatte entsprechend dem gesetzlichen Güterstand der Gütertrennung Eigentümer seines Vermögens bleibt, kommt es bei Scheidung der Ehe zur Aufteilung des Vermögens beider Ehepartner (Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse bzw Vermögensaufteilung).
Der Aufteilung unterliegen:
- das eheliche Gebrauchsvermögen (zB Ehewohnung, Hausrat, Einrichtung, gemeinsame Fahrzeuge),
- die ehelichen Ersparnisse (zB Sparbücher, Wertpapiere, Gemäldesammlung) und
- die mit dem Ehevermögen in Zusammenhang stehenden Schulden.
Kommt keine Vermögensaufteilung im Zuge einer einvernehmlichen Scheidung oder einer sonstigen Vereinbarung zustande, berate und unterstütze ich Sie in Ihrem Aufteilungsverfahren. Der Aufteilungsantrag ist binnen eines Jahres ab Rechtskraft des bei der streitigen Scheidung ergehenden Scheidungsurteils bei Gericht einzubringen.
Rechtsanwältin Dr. Yvonne HAIDL
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