Rechtsanwalt für Privatinsolvenz und Konkursverfahren in Wien
Privatkonkurs / Privatinsolvenzrecht
Besteht Ihre finanzielle Situation nur noch aus einem Schuldenberg und können Sie Ihre Gläubiger nicht mehr bezahlen, sollten Sie sich über die Einleitung eines Schuldenregulierungsverfahrens (besser bekannt als Privatinsolvenzverfahren oder Privatkonkurs) informieren. Dieses bietet Ihnen als Privatperson (und damit auch als ehemaligem Unternehmer) die Möglichkeit, schuldenfrei zu werden. Als Rechtsanwalt für Privatinsolvenzrecht unterstütze ich Sie bei Ihrem wirtschaftlichen Neubeginn.
Ihre Vorteile im Überblick
- Unterstützung bei einem außergerichtlichen Ausgleich
- Vertretung in Ihrem Privatinsolvenzverfahren vor Gericht
- Vertretung bei Abschluss eines Zahlungsplans
- Vertretung im Abschöpfungsverfahren mit Restschuldbefreiung
AUSSERGERICHTLICHER AUSGLEICH
Der außergerichtliche Ausgleich ist vor der Eröffnung eines (gerichtlichen) Insolvenzverfahrens zu versuchen, aber auch bereits vor Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und selbst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens möglich. Als Lösungsversuch hat er entweder die Vereinbarung einer Stundung oder die Verringerung der Schulden durch Unterbreitung eines Ausgleichsangebot (in Form der Zahlung einer Quote) an alle Gläubiger zum Ziel.
Der außergerichtliche Ausgleich kommt nur zustande, wenn alle Gläubiger einwilligen. Falls auch nur ein Gläubiger das Ausgleichsangebot ablehnt, ist ein Antrag auf Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens (Privatkonkursverfahrens) zu stellen.
SCHULDENREGULIERUNGSVERFAHREN (KONKURSVERFAHREN)
Das Schuldenregulierungsverfahren (Konkursverfahren) zielt darauf ab, Sie von Ihren Schulden nach Bezahlung eines gewissen Anteils binnen eines bestimmten Zeitraums zu befreien. Dieses Ergebnis lässt sich im Privatkonkurs erzielen durch:
- Abschluss eines Sanierungsplans oder
- Abschluss eines Zahlungsplans oder
- Einleitung eines Abschöpfungsverfahrens mit Restschuldbefreiung.
Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist gemäß § 69 IO „ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber sechzig Tage nach dem Eintritt der Zahlungsunfähigkeit“ zu stellen.
Rechtsanwältin Dr. Yvonne HAIDL
- Anwalt für Privatkonkurs / Privatinsolvenzrecht in Baden
- Anwalt für Privatkonkurs / Privatinsolvenzrecht in Eisenstadt
- Anwalt für Privatkonkurs / Privatinsolvenzrecht in Klosterneuburg
- Anwalt für Privatkonkurs / Privatinsolvenzrecht in Korneuburg
- Anwalt für Privatkonkurs / Privatinsolvenzrecht in Krems
- Anwalt für Privatkonkurs / Privatinsolvenzrecht in Mödling
- Anwalt für Privatkonkurs / Privatinsolvenzrecht in Neulengbach
- Anwalt für Privatkonkurs / Privatinsolvenzrecht in NÖ
- Anwalt für Privatkonkurs / Privatinsolvenzrecht in Niederösterreich
- Anwalt für Privatkonkurs / Privatinsolvenzrecht in Purkersdorf
- Anwalt für Privatkonkurs / Privatinsolvenzrecht in St. Pölten
- Anwalt für Privatkonkurs / Privatinsolvenzrecht in Tulln
- Anwalt für Privatkonkurs / Privatinsolvenzrecht in Wien
- Anwalt für Privatkonkurs / Privatinsolvenzrecht in Wiener Neustadt
- Anwalt für Privatkonkurs / Privatinsolvenzrecht in Wien 1030
- Anwalt für Privatkonkurs / Privatinsolvenzrecht in Wien 1190
- Anwalt für Privatkonkurs / Privatinsolvenzrecht in Wien 1180
- Anwalt für Privatkonkurs / Privatinsolvenzrecht in Wien 1010
- Anwalt für Privatkonkurs / Privatinsolvenzrecht in Wien 1020
- Anwalt für Privatkonkurs / Privatinsolvenzrecht in Wien 1130
- Anwalt für Privatkonkurs / Privatinsolvenzrecht in Wien 1080
- Anwalt für Privatkonkurs / Privatinsolvenzrecht in