Unterhalt

Ich vertrete Sie in folgenden Rechtsgebieten:

Ihr Anwalt für Unterhaltszahlungen in Wien

Unterhalt

Headerbild: © Pixel-Shot, Adobe Stock

Unterhaltsrecht zählt als Teilgebiet des Familienrechts zu den Kernkompetenzen meiner Rechtsanwaltskanzlei. Der Unterhalt von (ehemaligen) Ehepartnern und der Unterhalt gemeinsamer Kinder ist im Fall einer Trennung oder Scheidung zu regeln. Als Anwalt für Familienrecht unterstütze ich Sie bei Vereinbarungen betreffend Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt, stelle die erforderlichen Anträge bei Gericht und reiche Unterhaltsklage bei Gericht ein. Sollten Sie mit unberechtigten oder überhöhten Ansprüchen konfrontiert sein, berate und vertrete ich Sie bei der Abwehr derartiger Forderungen.

Ihre Anwältin für Unterhaltsrecht unterstützt bei

  • Unterhaltsvereinbarungen bei einvernehmlicher Scheidung
  • Ehegattenunterhalt (während aufrechter Ehe / nach Scheidung)
  • Kindesunterhalt / Alimente
  • Unterhaltsanträge / Unterhaltsklagen
  • Abwehr unberechtigter oder überhöhter Unterhaltsansprüche

EHEGATTENUNTERHALT, UNTERHALT GESCHIEDENER EHEGATTEN

Während Unterhaltsleistungen bei aufrechter Ehe (wie beispielsweise die Finanzierung der gemeinsamen Wohnung) zumeist im Einvernehmen erfolgen, ist die Frage, ob und in welcher Höhe nachehelicher Unterhalt zu leisten ist, zentrales Thema vieler Scheidungen.

Die einvernehmliche Scheidung setzt die Einigung über die unterhaltsrechtlichen Folgen voraus. Die Unterhaltsvereinbarung ist in die Scheidungsfolgenvereinbarung aufzunehmen. Dagegen sind die unterhaltsrechtlichen Folgen einer streitigen Scheidung vom im Urteil festgestellten Verschulden oder der Zerrüttung abhängig.

KINDESUNTERHALT

Beide Elternteile sind bis zum Eintritt der Selbsterhaltungsfähigkeit des Kindes verpflichtet, anteilig zur Deckung des angemessenen Unterhalts beizutragen. Die Selbsterhaltungsfähigkeit hat Ihr Kind dann erreicht, wenn es aus eigener Kraft zur Finanzierung seines Lebens imstande ist. Dies ist zumeist mit Abschluss der Ausbildung und Aufnahme einer Berufstätigkeit der Fall.

Jener Elternteil, der den Haushalt führt, in dem er das Kind betreut, leistet grundsätzlich dadurch seinen Beitrag. Das Kind hat Anspruch auf Naturalunterhalt (zB Unterkunft, Kleidung, Nahrung). Gegenüber dem Elternteil, der nicht im selben Haushalt lebt oder seine Unterhaltspflicht verletzt, hat das Kind Anspruch auf Geldunterhalt (Alimente).

Die Höhe des Unterhaltsanspruchs hängt vom Alter und einem allfälligen Sonderbedarf des Kindes sowie dem Einkommen und etwaigen weiteren Unterhaltsverpflichtungen des Unterhaltspflichtigen ab.

Häufig gestellte Fragen

  • Wer muss Unterhalt zahlen?

    Es ist zwischen Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt zu unterscheiden.

    Im Rahmen einer Scheidung stellt sich stets die Frage, ob einer der Ehepartner überhaupt und bejahendenfalls in welcher Höhe dem anderen Unterhalt zu leisten hat. Während diese Frage bei einvernehmlicher Scheidung der Vereinbarung der Parteien unterliegt, besteht beispielsweise ein Unterhaltsanspruch eines Ehegatten nach einer streitigen Scheidung aus Verschulden nur dann, wenn der andere Ehepartner zumindest das überwiegende Verschulden am Scheitern der Ehe trägt.

    Ein Anspruch auf Kindesunterhalt in Form eines Geldunterhalts (Alimente) besteht grundsätzlich gegenüber dem Elternteil, der nicht (mehr) im selben Haushalt mit dem Kind lebt.

  • Wie viel Kindesunterhalt / Alimente muss ich zahlen?

    Die Höhe des Kindesunterhalts (Alimente) wird anhand Ihres durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens bemessen. Weitere Bemessungsfaktoren sind unter anderem das Alter Ihres Kindes, das Bestehen weiterer Unterhaltspflichten, ein etwaiger Sonderbedarf des Kindes sowie ein allfälliges Eigeneinkommen Ihres Kindes.

  • Wie lange muss ich Kindesunterhalt / Unterhalt für mein Kind bezahlen?

    Kindesunterhalt ist solange zu bezahlen, bis das Kind selbsterhaltungsfähig ist. Dies ist dann der Fall, wenn Ihr Kind die Kosten der Lebenshaltung selbst tragen kann, zB nach Ausbildungsabschluss und Eintritt in das Berufsleben.

Als Anwältin für Unterhaltsrecht stehe ich Ihnen bei der Durchsetzung der Ansprüche Ihrer Kinder, wie auch der Abwehr unberechtigter oder überhöhter Unterhaltsansprüche zur Seite und stelle die erforderlichen Anträge.

 
 

Wenn Sie rechtlichen Rat und eine zuverlässige Vertretung in ihrer Rechtssache benötigen, vereinbaren Sie einen Termin mit meiner Kanzlei unter 01 / 53 212 53, schreiben Sie mir eine Email an anwalt@ra-haidl.at oder nutzen Sie das Kontaktformular.

 

Rechtsanwalt Dr. Yvonne Haidl

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