Privatkonkurs / Privatinsolvenzrecht

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Rechtsanwalt für Privatinsolvenz und Konkursverfahren in Wien

Privatkonkurs / Privatinsolvenzrecht

Headerbild: © bluedesign, Adobe Stock

Besteht Ihre finanzielle Situation nur noch aus einem Schuldenberg und können Sie Ihre Gläubiger nicht mehr bezahlen, sollten Sie sich über die Einleitung eines Schuldenregulierungsverfahrens (besser bekannt als Privatinsolvenzverfahren oder Privatkonkurs) informieren. Dieses bietet Ihnen als Privatperson (und damit auch als ehemaligem Unternehmer) die Möglichkeit, schuldenfrei zu werden. Als Rechtsanwalt für Privatinsolvenzrecht unterstütze ich Sie bei Ihrem wirtschaftlichen Neubeginn.

Ihre Vorteile im Überblick

  • Unterstützung bei einem außergerichtlichen Ausgleich
  • Vertretung in Ihrem Privatinsolvenzverfahren vor Gericht
  • Vertretung bei Abschluss eines Zahlungsplans
  • Vertretung im Abschöpfungsverfahren mit Restschuldbefreiung

AUSSERGERICHTLICHER AUSGLEICH

Der außergerichtliche Ausgleich ist vor der Eröffnung eines (gerichtlichen) Insolvenzverfahrens zu versuchen, aber auch bereits vor Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und selbst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens möglich. Als Lösungsversuch hat er entweder die Vereinbarung einer Stundung oder die Verringerung der Schulden durch Unterbreitung eines Ausgleichsangebot (in Form der Zahlung einer Quote) an alle Gläubiger zum Ziel.

Der außergerichtliche Ausgleich kommt nur zustande, wenn alle Gläubiger einwilligen. Falls auch nur ein Gläubiger das Ausgleichsangebot ablehnt, ist ein Antrag auf Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens (Privatkonkursverfahrens) zu stellen.

SCHULDENREGULIERUNGSVERFAHREN (KONKURSVERFAHREN)

Das Schuldenregulierungsverfahren (Konkursverfahren) zielt darauf ab, Sie von Ihren Schulden nach Bezahlung eines gewissen Anteils binnen eines bestimmten Zeitraums zu befreien. Dieses Ergebnis lässt sich im Privatkonkurs erzielen durch:

  • Abschluss eines Sanierungsplans oder
  • Abschluss eines Zahlungsplans oder
  • Einleitung eines Abschöpfungsverfahrens mit Restschuldbefreiung.

Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist gemäß § 69 IO „ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber sechzig Tage nach dem Eintritt der Zahlungsunfähigkeit“ zu stellen.

 
 

Wenn Sie rechtlichen Rat und eine zuverlässige Vertretung in ihrer Rechtssache benötigen, vereinbaren Sie einen Termin mit meiner Kanzlei unter 01 / 53 212 53, schreiben Sie mir eine Email an anwalt@ra-haidl.at oder nutzen Sie das Kontaktformular.

 

Rechtsanwalt Dr. Yvonne Haidl

Teinfaltstraße 8/4,
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Tel: +43 1 53 212 53
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