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Kann ich die Obsorge für mein Kind beantragen, auch wenn ich nicht verheiratet bin?

Auch wenn Sie mit dem anderen Elternteil nicht verheiratet sind, kann die gemeinsame Obsorge für Ihr Kind in Anwesenheit beider Elternteile vor dem Standesamt vereinbart werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit einer Obsorgeregelung vor Gericht.

 
 

Wenn Sie rechtlichen Rat und eine zuverlässige Vertretung in ihrer Rechtssache benötigen, vereinbaren Sie einen Termin mit meiner Kanzlei unter 01 / 53 212 53, schreiben Sie mir eine Email an anwalt@ra-haidl.at oder nutzen Sie das Kontaktformular.

 

Rechtsanwalt Dr. Yvonne Haidl

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