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Welche Arten von streitigen Scheidungen gibt es und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Die Scheidung aus Verschulden (§ 49 EheG) setzt voraus, dass Ihr Ehepartner durch eine schwere Eheverfehlung oder durch ehrloses oder unsittliches Verhalten die Ehe schuldhaft so tief zerrüttet hat, dass die Wiederherstellung einer ihrem Wesen entsprechenden Lebensgemeinschaft nicht erwartet werden kann.
  • Für die Scheidung wegen Auflösung der häuslichen Gemeinschaft (Heimtrennungsscheidung gemäß § 55 EheG) muss die häusliche Gemeinschaft seit drei Jahren aufgehoben sein. Zusätzlich muss die Ehe tiefgreifend unheilbar zerrüttet sein.
  • Eine Scheidung aus anderen Gründen gemäß §§ 50 bis 52 EheG ist möglich infolge eines auf geistiger Störung beruhenden Verhaltens, Geisteskrankheit, ansteckender oder ekelerregender Krankheit.
 
 

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Rechtsanwalt Dr. Yvonne Haidl

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