Ich vertrete Sie in folgenden Rechtsgebieten:

 

Mein Kind ist erwachsen. Wie lange muss ich noch Unterhalt bezahlen?

Die Unterhaltspflicht entfällt mit Erreichen der Selbsterhaltungsfähigkeit Ihres Kindes. Die Selbsterhaltungsfähigkeit hängt nicht vom Alter ab. Sie ist dann gegeben, wenn das Kind die für eine Deckung des angemessenen Lebensbedarfs erforderlichen Mittel aus eigenen Kräften finanzieren kann. Dies bei eigenständiger Haushaltsführung durch das Kind.

 
 

Wenn Sie rechtlichen Rat und eine zuverlässige Vertretung in ihrer Rechtssache benötigen, vereinbaren Sie einen Termin mit meiner Kanzlei unter 01 / 53 212 53, schreiben Sie mir eine Email an anwalt@ra-haidl.at oder nutzen Sie das Kontaktformular.

 

Rechtsanwalt Dr. Yvonne Haidl

Teinfaltstraße 8/4,
1010 Wien

Tel: +43 1 53 212 53
Fax: +43 1 53 212 53 89
Email: anwalt@ra-haidl.at