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Was muss ich beachten, wenn ich eine einvernehmliche Scheidung anstrebe?

Eine einvernehmliche Scheidung ist möglich, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft seit mindestens einem halben Jahr aufgehoben ist und beide Ehepartner die unheilbare Zerrüttung der Ehe zugestehen. Weiters ist ein Scheidungsvergleich abzuschließen, der eine Einigung beider Parteien über die wesentlichen Scheidungsfolgen (Ehegatten-, Kindes-unterhalt, Obsorge, Kontaktrecht zu Kindern und die Aufteilung des Vermögens) voraussetzt. Haben Sie gemeinsame minderjährige Kinder, ist zudem eine Elternberatung zu absolvieren.

 
 

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Rechtsanwalt Dr. Yvonne Haidl

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