Ich vertrete Sie in folgenden Rechtsgebieten:

 

Sorgerecht – wie oft darf der Vater sein Kind sehen?

Dies hängt in erster Linie von der Vereinbarung des Kontaktrechts zwischen den Kindeseltern ab. Es kann unter Berücksichtigung des Wohles Ihres Kindes, den beruflichen Gegebenheiten der Eltern und deren Wohnorten von Wochenendkontaktakten alle 14 Tage bis hin zu einer gleichteiligen Betreuung durch beide Elternteile (Doppelresidenz) reichen. Sollte zwischen den Eltern kein Einvernehmen möglich sein, obliegt die Entscheidung dem Gericht.

Wie lange muss ich Kindesunterhalt / Unterhalt für mein Kind bezahlen?

Kindesunterhalt ist solange zu bezahlen, bis das Kind selbsterhaltungsfähig ist. Dies ist dann der Fall, wenn Ihr Kind die Kosten der Lebenshaltung selbst tragen kann, zB nach Ausbildungsabschluss und Eintritt in das Berufsleben.

Wer bekommt die Kinder nach einer Scheidung?

Im Zuge eines Scheidungsverfahrens stellt sich oft die Frage, in wessen Haushalt die gemeinsamen Kinder nach der Trennung der Eltern leben werden (von wem sie hauptsächlich betreut werden) und welcher Elternteil ein Kontaktrecht erhält. Grundsätzlich ist diese Entscheidung von den Eltern gemeinsam unter Berücksichtigung des Kindeswohls zu treffen und bei einvernehmlicher Scheidung im Scheidungsvergleich festzulegen. Dies gilt auch für das Ausmaß des Kontaktrechts des anderen Elternteils. Falls zwischen den Eltern keine Einigung zustande kommen sollte, hat das Gericht zu entscheiden.

Scheidung – wer bekommt was? Was bekommen die Ehepartner?

Die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse (Vermögensaufteilung) erfolgt entweder im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung oder nach einer streitigen Scheidung im sogenannten Aufteilungsverfahren. Bei einvernehmlicher Scheidung haben beide Parteien zu vereinbaren, wer zukünftig zB weiter in der Ehewohnung bleibt, die Einrichtungsgegenstände oder Fahrzeuge erhält und wie das Vermögen aus Sparbüchern, Wertpapieren, Lebensversicherungen etc geteilt wird. Als erfahrene Scheidungsanwältin unterstütze ich Sie bei der Errichtung des Scheidungsvergleichs. Falls keine Einigung zustande kommen sollte, berate und vertrete ich Sie vor Gericht in Ihrem Aufteilungsverfahren.

Wer bekommt das Sorgerecht für das Kind?

Bei während aufrechter Ehe geborenen Kindern besteht ein gemeinsames Sorgerecht beider Elternteile. Wird die Ehe geschieden, bleibt es grundsätzlich bei der gemeinsamen Obsorge beider Eltern, es sei denn, es wird die alleinige Obsorge eines Elternteils vereinbart.

Die alleinige Obsorge kommt der Kindesmutter zu, wenn die Eltern bei Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet sind. Diesfalls besteht jedoch die Möglichkeit, die gemeinsame Obsorge zu vereinbaren.

Was versteht man unter Sorgerecht (Obsorge)?

Nach § 158 ABGB hat der mit der Obsorge für ein minderjähriges Kind Betraute, das Kind „zu pflegen und zu erziehen, sein Vermögen zu verwalten und es in diesen sowie allen anderen Angelegenheiten zu vertreten“.

Pflege und Erziehung bedeutet dabei nicht nur, dass das körperliche Wohl des Kindes und seine Gesundheit zu beachten sind. Dazu gehören auch die Aufsicht über das Kind, seine Erziehung und Förderung seiner Entwicklung sowie dessen (Schul- bzw Berufs-) Ausbildung.

Ein Vermögen des Kindes ist von den obsorgeberechtigten Eltern mit Sorgfalt zu verwalten, zu erhalten und allenfalls zu vermehren.

Zu den Angelegenheiten der Vertretung zählen zB die Schulanmeldung, der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses oder die Anmeldung zu außerschulischen Aktivitäten wie Sport- oder Musikstunden.

Was muss ich bei einer Scheidung beachten?

Folgende Themen sind bei einer Scheidung relevant: Aufteilung von Ehewohnung und Vermögen sowie Ehegattenunterhalt (siehe Unterhaltszahlung). Wenn Sie gemeinsamen Kinder haben, ist es auch notwendig, sich mit den Themen Obsorge, Kontaktrecht und Kindesunterhalt zu befassen. Zu beachten sind gegebenenfalls auch Fristen, zB ist ein Aufteilungsantrag binnen eines Jahres ab Rechtskraft des Scheidungsurteils zu stellen.

Wie viel Kindesunterhalt / Alimente muss ich zahlen?

Die Höhe des Kindesunterhalts (Alimente) wird anhand Ihres durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens bemessen. Weitere Bemessungsfaktoren sind unter anderem das Alter Ihres Kindes, das Bestehen weiterer Unterhaltspflichten, ein etwaiger Sonderbedarf des Kindes sowie ein allfälliges Eigeneinkommen Ihres Kindes.

Wer muss Unterhalt zahlen?

Es ist zwischen Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt zu unterscheiden.

Im Rahmen einer Scheidung stellt sich stets die Frage, ob einer der Ehepartner überhaupt und bejahendenfalls in welcher Höhe dem anderen Unterhalt zu leisten hat. Während diese Frage bei einvernehmlicher Scheidung der Vereinbarung der Parteien unterliegt, besteht beispielsweise ein Unterhaltsanspruch eines Ehegatten nach einer streitigen Scheidung aus Verschulden nur dann, wenn der andere Ehepartner zumindest das überwiegende Verschulden am Scheitern der Ehe trägt.

Ein Anspruch auf Kindesunterhalt in Form eines Geldunterhalts (Alimente) besteht grundsätzlich gegenüber dem Elternteil, der nicht (mehr) im selben Haushalt mit dem Kind lebt.

Wie lange dauert es in der Regel, bis eine Scheidung abgeschlossen ist?

Die Dauer eines Verfahrens hängt natürlich immer vom jeweiligen Einzelfall ab. Einvernehmliche Scheidungen sind grundsätzlich weniger zeitintensiv als streitige Scheidungen. Bei Einigkeit beider Parteien ist ein rechtskräftiger Abschluss bereits binnen weniger Wochen möglich. Im Gegensatz dazu ist bei streitigen Scheidungen je nach Verfahrensaufwand mit einer Dauer von wenigen Monaten bis zu einigen Jahren zu rechnen.

 
 

Wenn Sie rechtlichen Rat und eine zuverlässige Vertretung in ihrer Rechtssache benötigen, vereinbaren Sie einen Termin mit meiner Kanzlei unter 01 / 53 212 53, schreiben Sie mir eine Email an anwalt@ra-haidl.at oder nutzen Sie das Kontaktformular.

 

Rechtsanwalt Dr. Yvonne Haidl

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