Was gibt es Neues im Zivilprozessrecht?

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Neues aus dem Zivilprozessrecht

 

Was gibt es Neues im Zivilprozessrecht?

Headerbild: © Haidl

Die Zivilverfahrens-Novelle 2022 tritt größtenteils am 1.5.2022 in Kraft. Sie berücksichtigt insbesondere die Fortschritte im Bereich der Digitalisierung und ebnet den Weg für eine nahezu vollständige elektronische Aktenführung. Zudem bringt die Novelle einige Änderungen im Zivilprozessrecht, die Wesentlichsten betreffen unter anderem:

Einführung neuer Wahlgerichtsstände:

Für Streitigkeiten wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten in einem elektronischen Kommunikationsnetz sieht § 92b Jurisdiktionsnorm (JN) nunmehr einen Wahlgerichtsstand am Ort des (drohenden) Eintritts des schädigenden Ereignisses vor. Ansprüche aus der Fluggastrechte-Verordnung können gemäß § 101a JN künftig auch vor dem Gericht am Abflugs- oder Ankunftsort in Österreich geltend gemacht werden.

Urkunden:

Nach § 297 Abs 2 Zivilprozessordnung (ZPO) sind Urkunden dem Gericht grundsätzlich in Abschrift vorzulegen. Das Gericht kann die Parteien beispielsweise gemäß § 180 Abs 2 und § 183 Abs 1 Z 2 ZPO beauftragen, Urkunden in Abschrift oder im Original zur Verhandlung mitzubringen. Grundsatz ist künftig sohin die Vorlage von Kopien anstelle von Originalen.

Verhandlungsprotokolle:

Betreffend Verhandlungsprotokolle ist nunmehr eine amtswegige Zustellung vorgesehen. Urteilsvermerke erfolgen im digitalen Akt nicht mehr durch Stempel, sondern elektronisch (vgl § 207 ZPO). Dementsprechend ist auch keine Unterschrift der Parteien mehr erforderlich. Davon ausgenommen bleibt allerdings der Vergleich (§ 209 Abs 3 ZPO).

Vergleiche:

Gerichtliche Vergleiche über Vereinbarungen in einem Mediationsverfahren oder nach dem Alternative-Streitbeilegung-Gesetz sind gebührenrechtlich nun ausdrücklich prätorischen Vergleichen gleichgestellt (§ 7 Abs 1 Z 1 Gerichtsgebührengesetz).

 

 

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Die Autorin:
Dr. Yvonne Haidl ist Rechtsanwältin in Wien. Spezialisiert auf Familienrecht, Medizinrecht und Zivilrecht unterstützt sie Privatpersonen und Unternehmen bei der Durchsetzung ihres Rechts.

 
 

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