„Väter vor dem Gesetz“

Ich vertrete Sie in folgenden Rechtsgebieten:

Väter vor dem Gesetz

 

„Väter vor dem Gesetz“

Headerbild: © German, Adobe Stock

Für die gleichnamige Folge aus dem Podcast „Papa Mia – Der Papa Podcast“ wollten die beiden Hosts Bernhard Vosicky und Peter Polevkovits von Rechtsanwältin und Familienrechtsexpertin Dr. Yvonne Haidl wissen, welche Rechte Väter betreffend Obsorge, Kontaktrecht und Unterhalt haben.

Warum haben Väter oft das Gefühl, dass Mütter vor Gericht eher Recht bekommen? Diese Frage wird oft gestellt, obwohl beide Kindeseltern vor dem Gesetz gleich sind. Dies äußert sich schon darin, dass das Recht auf regelmäßige persönliche Kontakte zu beiden Elternteilen ein Grundrecht der Eltern-Kind-Beziehung ist. Die gemeinsame Obsorge soll nach Trennungen und Scheidungen ebenfalls weiterbestehen. Gewiss gibt es auch Verbesserungsbedarf, gerade was finanzielle Regelungen anlangt, insbesondere betreffend Pensionssplitting und Unterhaltsrecht.

Tatsache ist jedenfalls, dass im Familienrecht stets Einzelfallentscheidungen ergehen. Das schränkt eine objektive Vergleichbarkeit natürlich stark ein. Scheinbar auf ähnlichen Sachverhalten beruhende Erzählungen aus dem Freundes- und Familienkreis können sich im eigenen Fall daher schnell als unzutreffend erweisen. Hinzu kommt, dass im Familienrecht dem Kindeswohl zentrale Bedeutung zukommt, auch der Kindeswille ist miteinzubeziehen. Dies kann im äußersten Fall dazu führen, dass der Besuchskontakt eines Elternteils gegen den Willen des Kindes nicht stattfinden kann.

Zum Reinhoren für Interessierte: Rechtsanwältin Dr. Yvonne Haidl im Gespräch mit Bernhard Vosicky und Peter Polevkovits. „Papa Mia – Der Papa Podcast“ Folge 19 „Väter vor dem Gesetz“ vom 17.6.2022: https://www.papamia.at.

 

Dieser Artikel wie auch die Podcast-Folge enthalten lediglich allgemeine Informationen und können eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen. Der Inhalt wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt, eine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität ist ausgeschlossen. Bezeichnungen in männlicher Form beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise.

Die Autorin:
Dr. Yvonne Haidl ist Rechtsanwalt in Wien. Spezialisiert auf Familienrecht, Medizinrecht und Zivilrecht unterstützt sie Privatpersonen und Unternehmen bei der Durchsetzung ihres Rechts.

 
 

Wenn Sie rechtlichen Rat und eine zuverlässige Vertretung in ihrer Rechtssache benötigen, vereinbaren Sie einen Termin mit meiner Kanzlei unter 01 / 53 212 53, schreiben Sie mir eine Email an anwalt@ra-haidl.at oder nutzen Sie das Kontaktformular.

 

Rechtsanwalt Dr. Yvonne Haidl

Teinfaltstraße 8/4,
1010 Wien

Tel: +43 1 53 212 53
Fax: +43 1 53 212 53 89
Email: anwalt@ra-haidl.at