Gewährleistungsrecht

Ich vertrete Sie in folgenden Rechtsgebieten:

Ihr Anwalt für Gewährleistungsrecht in Wien

Gewährleistungsrecht

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Das Gewährleistungsrecht regelt als Teilgebiet des Zivilrechts die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die eine Ware oder Leistung im Zeitpunkt ihrer Erbringung aufweist. Gewährleistungsansprüche bestehen also, wenn Waren oder (digitale) Leistungen bei Übergabe (Erbringung) von der vertraglich geschuldeten Ware oder Leistung abweichen. Als Rechtsanwältin für Gewährleistungsrecht unterstütze ich Sie sowohl bei außergerichtlichen Lösungen, als auch in Ihrem Verfahren vor Gericht. Sollten Sie mit unberechtigten Forderungen konfrontiert sein, vertrete ich Sie bei der Abwehr derartiger Ansprüche.

Ihre Vorteile im Überblick

  • Beratung und Vertretung vorprozessual
  • Vertretung vor Gericht
  • Abwehr ungerechtfertigter Forderungen
  • Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Exekutionsweg

Gewährleistung

Gewährleistung ist neben Verzug, Verkürzung über die Hälfte, nachträglicher Unmöglichkeit und Insolvenz die wohl bekannteste Leistungsstörung bei der Erfüllung eines gültigen Vertrages.

Das Recht auf Gewährleistung ist bei beweglichen Sachen binnen einer Frist von zwei Jahren, bei unbeweglichen Sachen binnen einer Frist von drei Jahren gerichtlich geltend zu machen.

Für Mängel, die in den ersten sechs Monaten (bzw binnen eines Jahres im Anwendungsbereich des VGG) nach der Übergabe hervorkommen, besteht die gesetzliche Vermutung, dass sie bereits bei der Übergabe vorhanden waren. Während dieses Zeitraums obliegt dem Verkäufer der Beweis des Gegenteils (dass der Mangel nicht schon im Zeitpunkt der Übergabe vorhanden war). Nach Ablauf der sechs Monate (bzw des Jahres) trägt der Käufer die Beweislast. Abweichendes gilt bei einem Kauf, der für beide Teile ein unternehmensbezogenes Geschäft darstellt. Die Mängelrüge ist hier binnen angemessener Frist vorzunehmen.

Falls Sie einen Mangel feststellen oder die Behauptung einer Mangelhaftigkeit im Raum steht, vereinbaren Sie einen Gesprächstermin mit meiner Kanzlei. Ich unterstütze Sie bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche, wie auch der Abwehr unberechtigter Forderungen.

Gewährleistung und Garantie

Die Begriffe Gewährleistung und Garantie werden gerne synonym verwendet. Auch wenn Konsumenten beim Auftreten von Mängeln an der gekauften Ware dank Herstellergarantien oft zwischen Garantie und Gewährleistung wählen können, ist rechtlich zu unterscheiden.

Während die Garantie eine freiwillige Zusage ist, deren Inhalt, Umfang und Dauer zumeist der Garantieerklärung des Herstellers zu entnehmen ist, besteht der Anspruch auf Gewährleistung von Gesetzes wegen.

Gewährleistung und Schadenersatz

Das Gewährleistungsrecht regelt, wie eingangs erwähnt, die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, während die Geltendmachung eines Schadenersatzrechtsanspruchs im Gegensatz dazu ein Verschulden voraussetzt. Eine vertragswidrige Leistung kann bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen (insbesondere des Verschuldens des Übergebers) auch einen Anspruch auf Schadenersatz begründen.

 

 
 

Wenn Sie rechtlichen Rat und eine zuverlässige Vertretung in ihrer Rechtssache benötigen, vereinbaren Sie einen Termin mit meiner Kanzlei unter 01 / 53 212 53, schreiben Sie mir eine Email an anwalt@ra-haidl.at oder nutzen Sie das Kontaktformular.

 

Rechtsanwalt Dr. Yvonne Haidl

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