Scheidung

Scheidungen gehören zu unseren Spezialgebieten. Wir beraten und vertreten bei einvernehmlicher Scheidung, setzen Scheidungsvergleiche auf und unterstützen auch bei streitigen Scheidungen.

Ihr Scheidungsanwalt in Wien

Scheidung

Headerbild: © SkyLine, Adobe Stock

Das Ende einer Ehe stellt meist eine große emotionale Herausforderung dar. Aus langjährigen Partnern werden Gegner und eigene Interessen treten an die Stelle gemeinsamer Ziele. Damit Ihr Start in eine neue Lebensphase bestmöglich gelingt, wägen wir nach eingehender Analyse Ihrer Situation gemeinsam ab, ob eine einvernehmliche Scheidung möglich ist oder ob eine streitige Scheidung im Rahmen eines Gerichtsprozesses einzuleiten ist.

Ihre Scheidungsanwältin für

  • Einvernehmliche Scheidung / Scheidungsvergleich
  • Streitige Scheidung / Scheidungsklage
  • Trennungsvereinbarung
  • Unterhalt / Alimente
  • Obsorge / Kontaktrecht zu Ihren Kindern
  • Aufteilungsverfahren / Vermögensaufteilung

Einvernehmliche oder streitige Scheidung – Auf jeden Fall mit Ihrer Scheidungsanwältin in Wien

Als Scheidungsanwältin unterstütze ich Sie bei allen Arten von Scheidungen. Unabhängig davon, ob Sie selbst eine Trennung oder Scheidung in Betracht ziehen oder ob Sie bereits mit dem Scheidungsbegehren Ihres Partners konfrontiert sind.

Je zielgerichteter Ihre eigenen Vorstellungen bereits bei Auflösung Ihrer Ehe sind, desto konkreter und rascher kann die strategische Planung und schließlich die Durchführung Ihrer Scheidung erfolgen. Informieren Sie sich im Folgenden über die verschiedenen Scheidungsarten, bei denen ich Ihnen verlässlich zur Seite stehe.

Vertrauen Sie auf meine Erfahrung und mein Engagement

Vereinbaren Sie noch heute einen persönlichen Gesprächstermin mit Dr. Yvonne Haidl, Ihrer Scheidungsanwältin in Wien unter 01/53 212 53, per E-Mail unter anwalt@ra-haidl.at oder nutzen Sie das Kontaktformular.

Ich frage unverbindlich an

Einvernehmliche Scheidung

Eine einvernehmliche Scheidung (Scheidung im Einvernehmen) ist gemäß § 55a EheG möglich, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft seit mindestens einem halben Jahr aufgehoben ist und beide Ehepartner die unheilbare Zerrüttung ihrer Ehe zugestehen. Haben Sie gemeinsame minderjährige Kinder, ist zudem eine Elternberatung zu absolvieren.

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Streitige (strittige) Scheidung

Falls Sie keine Einigung mit Ihrem Partner über die Scheidungsfolgen (Vermögensaufteilung, Unterhalt, Obsorge und Kontaktrecht) erzielen können, ist eine streitige Scheidung durchzuführen. Im Gegensatz zur einvernehmlichen Scheidung erfolgt die Regelung der weiteren Scheidungsfolgen bei einer streitigen Scheidung zumeist in gesondert zu führenden gerichtlichen Verfahren.

Bei einer streitigen Scheidung berate ich Sie über die damit verbundenen Folgen, bringe die Scheidungsklage bei Gericht ein, wehre unberechtigte Ansprüche der Gegenseite ab und stehe Ihnen während des Gerichtsverfahrens zur Seite.

 

Anwalt in Wien für strittige/streitige Scheidung Foto © ryanking999, Adobe Stock

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Häufig gestellte Fragen

  • Was muss ich beachten, wenn ich eine einvernehmliche Scheidung anstrebe?

    Eine einvernehmliche Scheidung ist möglich, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft seit mindestens einem halben Jahr aufgehoben ist und beide Ehepartner die unheilbare Zerrüttung der Ehe zugestehen. Weiters ist ein Scheidungsvergleich abzuschließen, der eine Einigung beider Parteien über die wesentlichen Scheidungsfolgen (Ehegatten-, Kindes-unterhalt, Obsorge, Kontaktrecht zu Kindern und die Aufteilung des Vermögens) voraussetzt. Haben Sie gemeinsame minderjährige Kinder, ist zudem eine Elternberatung zu absolvieren.

  • Welche Arten von streitigen Scheidungen gibt es und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
    • Die Scheidung aus Verschulden (§ 49 EheG) setzt voraus, dass Ihr Ehepartner durch eine schwere Eheverfehlung oder durch ehrloses oder unsittliches Verhalten die Ehe schuldhaft so tief zerrüttet hat, dass die Wiederherstellung einer ihrem Wesen entsprechenden Lebensgemeinschaft nicht erwartet werden kann.
    • Für die Scheidung wegen Auflösung der häuslichen Gemeinschaft (Heimtrennungsscheidung gemäß § 55 EheG) muss die häusliche Gemeinschaft seit drei Jahren aufgehoben sein. Zusätzlich muss die Ehe tiefgreifend unheilbar zerrüttet sein.
    • Eine Scheidung aus anderen Gründen gemäß §§ 50 bis 52 EheG ist möglich infolge eines auf geistiger Störung beruhenden Verhaltens, Geisteskrankheit, ansteckender oder ekelerregender Krankheit.
  • Ich will eine Online Scheidung, ist das in Österreich möglich?

    Zur Durchführung Ihrer Scheidung haben Sie persönlich zum anberaumten Verhandlungstermin zu Gericht zu kommen.

  • Wie viel kostet eine Scheidung?

    Die Kosten einer Scheidung hängen immer vom jeweiligen Einzelfall ab. Im Allgemeinen ist bei einer einvernehmlichen Scheidung mit geringeren Kosten zu rechnen als bei einer streitigen Scheidung.

  • Wie lange dauert es in der Regel, bis eine Scheidung abgeschlossen ist?

    Die Dauer eines Verfahrens hängt natürlich immer vom jeweiligen Einzelfall ab. Einvernehmliche Scheidungen sind grundsätzlich weniger zeitintensiv als streitige Scheidungen. Bei Einigkeit beider Parteien ist ein rechtskräftiger Abschluss bereits binnen weniger Wochen möglich. Im Gegensatz dazu ist bei streitigen Scheidungen je nach Verfahrensaufwand mit einer Dauer von wenigen Monaten bis zu einigen Jahren zu rechnen.

 
 

Wenn Sie rechtlichen Rat und eine zuverlässige Vertretung in ihrer Rechtssache benötigen, vereinbaren Sie einen Termin mit meiner Kanzlei unter 01 / 53 212 53, schreiben Sie mir eine Email an anwalt@ra-haidl.at oder nutzen Sie das Kontaktformular.

 

Rechtsanwalt Dr. Yvonne Haidl

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