Ich vertrete Sie in folgenden Rechtsgebieten:

 

All FAQs (Helpie FAQ)

Sample of All FAQs (Helpie FAQ)

Helpie FAQ

  • Sorgerecht – wie oft darf der Vater sein Kind sehen?

    Dies hängt in erster Linie von der Vereinbarung des Kontaktrechts zwischen den Kindeseltern ab. Es kann unter Berücksichtigung des Wohles Ihres Kindes, den beruflichen Gegebenheiten der Eltern und deren Wohnorten von Wochenendkontaktakten alle 14 Tage bis hin zu einer gleichteiligen Betreuung durch beide Elternteile (Doppelresidenz) reichen. Sollte zwischen den Eltern kein Einvernehmen möglich sein, obliegt die Entscheidung dem Gericht.

  • Wie lange muss ich Kindesunterhalt / Unterhalt für mein Kind bezahlen?

    Kindesunterhalt ist solange zu bezahlen, bis das Kind selbsterhaltungsfähig ist. Dies ist dann der Fall, wenn Ihr Kind die Kosten der Lebenshaltung selbst tragen kann, zB nach Ausbildungsabschluss und Eintritt in das Berufsleben.

  • Wer bekommt die Kinder nach einer Scheidung?

    Im Zuge eines Scheidungsverfahrens stellt sich oft die Frage, in wessen Haushalt die gemeinsamen Kinder nach der Trennung der Eltern leben werden (von wem sie hauptsächlich betreut werden) und welcher Elternteil ein Kontaktrecht erhält. Grundsätzlich ist diese Entscheidung von den Eltern gemeinsam unter Berücksichtigung des Kindeswohls zu treffen und bei einvernehmlicher Scheidung im Scheidungsvergleich festzulegen. Dies gilt auch für das Ausmaß des Kontaktrechts des anderen Elternteils. Falls zwischen den Eltern keine Einigung zustande kommen sollte, hat das Gericht zu entscheiden.

  • Scheidung – wer bekommt was? Was bekommen die Ehepartner?

    Die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse (Vermögensaufteilung) erfolgt entweder im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung oder nach einer streitigen Scheidung im sogenannten Aufteilungsverfahren. Bei einvernehmlicher Scheidung haben beide Parteien zu vereinbaren, wer zukünftig zB weiter in der Ehewohnung bleibt, die Einrichtungsgegenstände oder Fahrzeuge erhält und wie das Vermögen aus Sparbüchern, Wertpapieren, Lebensversicherungen etc geteilt wird. Als erfahrene Scheidungsanwältin unterstütze ich Sie bei der Errichtung des Scheidungsvergleichs. Falls keine Einigung zustande kommen sollte, berate und vertrete ich Sie vor Gericht in Ihrem Aufteilungsverfahren.

  • Wer bekommt das Sorgerecht für das Kind?

    Bei während aufrechter Ehe geborenen Kindern besteht ein gemeinsames Sorgerecht beider Elternteile. Wird die Ehe geschieden, bleibt es grundsätzlich bei der gemeinsamen Obsorge beider Eltern, es sei denn, es wird die alleinige Obsorge eines Elternteils vereinbart.

    Die alleinige Obsorge kommt der Kindesmutter zu, wenn die Eltern bei Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet sind. Diesfalls besteht jedoch die Möglichkeit, die gemeinsame Obsorge zu vereinbaren.

  • Was versteht man unter Sorgerecht (Obsorge)?

    Nach § 158 ABGB hat der mit der Obsorge für ein minderjähriges Kind Betraute, das Kind „zu pflegen und zu erziehen, sein Vermögen zu verwalten und es in diesen sowie allen anderen Angelegenheiten zu vertreten“.

    Pflege und Erziehung bedeutet dabei nicht nur, dass das körperliche Wohl des Kindes und seine Gesundheit zu beachten sind. Dazu gehören auch die Aufsicht über das Kind, seine Erziehung und Förderung seiner Entwicklung sowie dessen (Schul- bzw Berufs-) Ausbildung.

    Ein Vermögen des Kindes ist von den obsorgeberechtigten Eltern mit Sorgfalt zu verwalten, zu erhalten und allenfalls zu vermehren.

    Zu den Angelegenheiten der Vertretung zählen zB die Schulanmeldung, der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses oder die Anmeldung zu außerschulischen Aktivitäten wie Sport- oder Musikstunden.

  • Was muss ich bei einer Scheidung beachten?

    Folgende Themen sind bei einer Scheidung relevant: Aufteilung von Ehewohnung und Vermögen sowie Ehegattenunterhalt (siehe Unterhaltszahlung). Wenn Sie gemeinsamen Kinder haben, ist es auch notwendig, sich mit den Themen Obsorge, Kontaktrecht und Kindesunterhalt zu befassen. Zu beachten sind gegebenenfalls auch Fristen, zB ist ein Aufteilungsantrag binnen eines Jahres ab Rechtskraft des Scheidungsurteils zu stellen.

  • Wie viel Kindesunterhalt / Alimente muss ich zahlen?

    Die Höhe des Kindesunterhalts (Alimente) wird anhand Ihres durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens bemessen. Weitere Bemessungsfaktoren sind unter anderem das Alter Ihres Kindes, das Bestehen weiterer Unterhaltspflichten, ein etwaiger Sonderbedarf des Kindes sowie ein allfälliges Eigeneinkommen Ihres Kindes.

  • Wer muss Unterhalt zahlen?

    Es ist zwischen Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt zu unterscheiden.

    Im Rahmen einer Scheidung stellt sich stets die Frage, ob einer der Ehepartner überhaupt und bejahendenfalls in welcher Höhe dem anderen Unterhalt zu leisten hat. Während diese Frage bei einvernehmlicher Scheidung der Vereinbarung der Parteien unterliegt, besteht beispielsweise ein Unterhaltsanspruch eines Ehegatten nach einer streitigen Scheidung aus Verschulden nur dann, wenn der andere Ehepartner zumindest das überwiegende Verschulden am Scheitern der Ehe trägt.

    Ein Anspruch auf Kindesunterhalt in Form eines Geldunterhalts (Alimente) besteht grundsätzlich gegenüber dem Elternteil, der nicht (mehr) im selben Haushalt mit dem Kind lebt.

  • Wie lange dauert es in der Regel, bis eine Scheidung abgeschlossen ist?

    Die Dauer eines Verfahrens hängt natürlich immer vom jeweiligen Einzelfall ab. Einvernehmliche Scheidungen sind grundsätzlich weniger zeitintensiv als streitige Scheidungen. Bei Einigkeit beider Parteien ist ein rechtskräftiger Abschluss bereits binnen weniger Wochen möglich. Im Gegensatz dazu ist bei streitigen Scheidungen je nach Verfahrensaufwand mit einer Dauer von wenigen Monaten bis zu einigen Jahren zu rechnen.

  • Wie viel kostet eine Scheidung?

    Die Kosten einer Scheidung hängen immer vom jeweiligen Einzelfall ab. Im Allgemeinen ist bei einer einvernehmlichen Scheidung mit geringeren Kosten zu rechnen als bei einer streitigen Scheidung.

  • Ich will eine Online Scheidung, ist das in Österreich möglich?

    Zur Durchführung Ihrer Scheidung haben Sie persönlich zum anberaumten Verhandlungstermin zu Gericht zu kommen.

  • Welche Arten von streitigen Scheidungen gibt es und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
    • Die Scheidung aus Verschulden (§ 49 EheG) setzt voraus, dass Ihr Ehepartner durch eine schwere Eheverfehlung oder durch ehrloses oder unsittliches Verhalten die Ehe schuldhaft so tief zerrüttet hat, dass die Wiederherstellung einer ihrem Wesen entsprechenden Lebensgemeinschaft nicht erwartet werden kann.
    • Für die Scheidung wegen Auflösung der häuslichen Gemeinschaft (Heimtrennungsscheidung gemäß § 55 EheG) muss die häusliche Gemeinschaft seit drei Jahren aufgehoben sein. Zusätzlich muss die Ehe tiefgreifend unheilbar zerrüttet sein.
    • Eine Scheidung aus anderen Gründen gemäß §§ 50 bis 52 EheG ist möglich infolge eines auf geistiger Störung beruhenden Verhaltens, Geisteskrankheit, ansteckender oder ekelerregender Krankheit.
  • Was muss ich beachten, wenn ich eine einvernehmliche Scheidung anstrebe?

    Eine einvernehmliche Scheidung ist möglich, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft seit mindestens einem halben Jahr aufgehoben ist und beide Ehepartner die unheilbare Zerrüttung der Ehe zugestehen. Weiters ist ein Scheidungsvergleich abzuschließen, der eine Einigung beider Parteien über die wesentlichen Scheidungsfolgen (Ehegatten-, Kindes-unterhalt, Obsorge, Kontaktrecht zu Kindern und die Aufteilung des Vermögens) voraussetzt. Haben Sie gemeinsame minderjährige Kinder, ist zudem eine Elternberatung zu absolvieren.

  • Mein Kind ist erwachsen. Wie lange muss ich noch Unterhalt bezahlen?

    Die Unterhaltspflicht entfällt mit Erreichen der Selbsterhaltungsfähigkeit Ihres Kindes. Die Selbsterhaltungsfähigkeit hängt nicht vom Alter ab. Sie ist dann gegeben, wenn das Kind die für eine Deckung des angemessenen Lebensbedarfs erforderlichen Mittel aus eigenen Kräften finanzieren kann. Dies bei eigenständiger Haushaltsführung durch das Kind.

  • Kann ich die Obsorge für mein Kind beantragen, auch wenn ich nicht verheiratet bin?

    Auch wenn Sie mit dem anderen Elternteil nicht verheiratet sind, kann die gemeinsame Obsorge für Ihr Kind in Anwesenheit beider Elternteile vor dem Standesamt vereinbart werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit einer Obsorgeregelung vor Gericht.

  • Wie erfolgt die Vermögensaufteilung bei einer Scheidung?

    Die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse erfolgt entweder im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung oder in einem gerichtlichen Aufteilungsverfahren nach einer streitigen Scheidung.

  • Kann ich einen Ehevertrag abschließen, um im Falle einer Scheidung finanzielle Sicherheit zu haben?

    In einem Ehevertrag können nicht nur Vereinbarungen über Unterhalt, Mitwirkung im Erwerb des Ehepartners etc während aufrechter Ehe getroffen werden. Es besteht auch die Möglichkeit, vermögensrechtliche wie auch unterhaltsrechtliche Folgen im Fall einer Trennung oder Scheidung zu regeln.

 
 

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Rechtsanwalt Dr. Yvonne Haidl

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