Prozessführung

Zur Vertretung vor Gericht und bestmöglichen Durchsetzung Ihrer Rechte unterstützen wir auch bei: Prozessführung in Ihrem Gerichtsverfahren, Klagen, Anträgen, Einstweiligen Verfügungen, Rechtsmitteln (Rekurs, Berufung, Revision) etc.

Ihr Anwalt für Prozessführung / Prozessrecht in Wien

Prozessführung

Headerbild: © Haidl

Das Prozessrecht regelt die Geltendmachung und Durchsetzung rechtlicher Ansprüche vor Gericht. Es ergänzt und vervollständigt die Spezialisierung der Kanzlei auf Zivilrecht, Familienrecht und Medizinrecht durch das dazugehörige Verfahrensrecht. Die Prozessführung insbesondere in Zivilverfahren einschließlich Exekutions- und Insolvenzverfahren sowie in Außerstreitverfahren gehört zu den Schwerpunkten meiner anwaltlichen Tätigkeit.

Ihre Vorteile im Überblick

  • Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen Lösungen
  • Vertretung und Prozessführung vor Gericht
  • Anträge / Klagen / Einstweilige Verfügungen etc
  • Vertretung im Rechtsmittelverfahren (Rekurs, Berufung, Revision)
  • Unterstützung bei der Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche

Prozessführung vor Gericht

Nicht immer ist eine außergerichtliche Streitbeilegung oder ein Vergleich möglich. Ist die Einleitung eines Gerichtsverfahrens unumgänglich, bedarf es individueller Lösungen und effizienter Durchsetzung Ihres Rechts.

Persönliche Betreuung, offene Kommunikation und enge Kooperation sind bei einer Prozessführung vor Gericht besonders wichtig. Erst wenn der gesamte rechtserhebliche Sachverhalt samt Beweismitteln zur Verfügung steht, lassen sich gemeinsam Risiken und Chancen eines Prozesses abwägen und Ihnen damit eine Entscheidungsgrundlage für Ihren Prozess vermitteln.

Anhängige Gerichtsverfahren / Rechtsmittelverfahren

Sie benötigen anwaltliche Vertretung und Unterstützung in einem bereits anhängigen Verfahren? Wenden Sie sich an mich. Als Anwältin für Prozessrecht stehe ich Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche vor Gericht, wie auch der Abwehr unberechtigter Forderungen zur Seite.

Sie haben eine Mahnklage erhalten und möchten Einspruch erheben oder eine gegen Sie ergangene gerichtliche Entscheidung bekämpfen? Ich bringe die erforderlichen Rechtsbehelfe (zB Einspruch gegen den infolge einer Mahnklage ergangenen Zahlungsbefehl, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand etc) bei Gericht ein oder erhebe Rechtsmittel gegen gerichtliche Beschlüsse und Urteile (Berufung, Revision, Rekurs).

 

 
 

Wenn Sie rechtlichen Rat und eine zuverlässige Vertretung in ihrer Rechtssache benötigen, vereinbaren Sie einen Termin mit meiner Kanzlei unter 01 / 53 212 53, schreiben Sie mir eine Email an anwalt@ra-haidl.at oder nutzen Sie das Kontaktformular.

 

Rechtsanwalt Dr. Yvonne Haidl

Teinfaltstraße 8/4,
1010 Wien

Tel: +43 1 53 212 53
Fax: +43 1 53 212 53 89
Email: anwalt@ra-haidl.at