Inkasso / Exekutionsrecht

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Ihr Anwalt für Inkasso / Exekutionsrecht in Wien

Inkasso / Exekutionsrecht

Headerbild: © K.-U. Häßler, Adobe Stock

Zahlungsverzögerungen Ihrer Kunden sind nicht nur unangenehm, sie wirken sich auch auf die Liquidität Ihres eigenen Unternehmens aus. Mit einem effizienten Forderungsmanagement stellen Sie sicher, dass zahlungsunwillige Kunden Ihre Rechnungen bezahlen. Dazu gehört auch ein konsequentes Mahnwesen. Als Anwältin für Exekutionsrecht reiche ich Klage bei Gericht ein und führe, falls erforderlich, auch das an das gerichtliche Mahnverfahren anschließende Exekutionsverfahren.

Ihre Vorteile im Überblick

  • Außergerichtliche Mahnung
  • Einbringung der Mahnklage
  • Vertretung im Mahnverfahren vor Gericht
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche
  • Exekution Ihrer titulierten Forderungen

Forderungsmanagement durch Ihre Anwältin für Zivilrecht und Exekutionsrecht

Ein erfolgreiches Forderungsmanagement setzt nicht nur eine regelmäßige Rechnungslegung und Überprüfung der Offene-Posten-Verwaltung in Ihrem eigenen Unternehmen voraus. Bei besonders zahlungsunwilligen Kunden bedarf es der Betreibung Ihrer Forderungen in einem Mahnverfahren. Die Vorgehensweise gliedert sich in drei Abschnitte: Mahnung, Mahnklage und Exekution.

Mahnung / Mahnklage / Exekution

Lässt sich Ihr Schuldner durch die Zahlungserinnerungen bzw Mahnungen Ihres Unternehmens nicht zur Zahlung bewegen, sollten Sie sich umgehend an meine Kanzlei wenden. Ihrem Kunden wird in einem ersten Schritt ein anwaltliches Mahnschreiben unter Verrechnung von Mahnspesen und Kosten sowie Ankündigung der Klagseinbringung für den Fall des weiteren Zahlungsverzugs übermittelt.

Zahlt der Schuldner auch nach dem Anwaltsschreiben noch immer nicht, bringt meine Kanzlei die Mahnklage bei Gericht ein. Ziel des gerichtlichen Mahnverfahrens ist zunächst rasch und kostengünstig Zahlung vom Schuldner zu erlangen. Für den Fall, dass der Schuldner weiterhin nicht leistet, besteht das Ziel des gerichtlichen Mahnverfahrens in der Erwirkung eines rechtskräftigen und damit vollstreckbaren Exekutionstitels.

Bei fortgesetzter Weigerung Ihres Schuldners, Zahlung zu leisten, leitet meine Kanzlei das Exekutionsverfahren aufgrund des im Mahnverfahren erwirkten Titels bei Gericht ein.

 
 

Wenn Sie rechtlichen Rat und eine zuverlässige Vertretung in ihrer Rechtssache benötigen, vereinbaren Sie einen Termin mit meiner Kanzlei unter 01 / 53 212 53, schreiben Sie mir eine Email an anwalt@ra-haidl.at oder nutzen Sie das Kontaktformular.

 

Rechtsanwalt Dr. Yvonne Haidl

Teinfaltstraße 8/4,
1010 Wien

Tel: +43 1 53 212 53
Fax: +43 1 53 212 53 89
Email: anwalt@ra-haidl.at