Ärztehaftpflicht, Patientenrechte

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Ärztehaftpflicht, Patientenrechte

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Bei medizinischen Behandlungen und Operationen kann es zu Komplikationen kommen. Es führt jedoch nicht jedes Versehen zu einer Haftung des Behandlers. Im Arzthaftungsrecht ist neben dem Eintritt eines Schadens (beispielsweise einer Körperverletzung), für den das Verhalten des Arztes ursächlich war, auch Rechtwidrigkeit sowie ein Verschulden des Arztes erforderlich (Ärztefehler). Als Haftungsgründe kommen grundsätzlich Behandlungsfehler in Frage, die meisten Verfahren werden jedoch auf Aufklärungsfehler gestützt.

Steht der Vorwurf eines Behandlungs- oder Aufklärungsfehlers im Raum, können abhängig vom jeweiligen Einzelfall Schadenersatzansprüche (Schmerzengeld, Verunstaltungsentschädigung, Verdienstentgang, Heilungskosten, Bestattungskosten, Unterhaltsschaden von Hinterbliebenen, Schockschaden, Trauerschaden) zustehen.

 
 

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