Dr. Yvonne Haidl – Garantie

Garantie

Die Begriffe Gewährleistung und Garantie werden gerne synonym verwendet. Auch wenn Konsumenten beim Auftreten von Mängeln an der gekauften Ware dank Herstellergarantien oft zwischen Garantie und Gewährleistung wählen können, ist rechtlich zu unterscheiden.

Während die Garantie eine freiwillige Zusage ist, deren Inhalt, Umfang und Dauer zumeist der Garantieerklärung des Herstellers zu entnehmen ist, besteht der Anspruch auf Gewährleistung von Gesetzes wegen.

 
 

Wenn Sie rechtlichen Rat und eine zuverlässige Vertretung in ihrer Rechtssache benötigen, vereinbaren Sie einen Termin mit meiner Kanzlei unter 01 / 53 212 53, schreiben Sie mir eine Email an anwalt@ra-haidl.at oder nutzen Sie das Kontaktformular.

 

Dr. Yvonne Haidl

Teinfaltstraße 8/4,
1010 Wien

Tel: +43 1 53 212 53
Fax: +43 1 53 212 53 89
Email: anwalt@ra-haidl.at

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