Dr. Yvonne Haidl – Vorsorgevollmacht

Vorsorgevollmacht

Vor Verlust der Geschäftsfähigkeit, Einsichts- und Urteilsfähigkeit oder Äußerungsfähigkeit kann eine Vorsorgevollmacht errichtet werden (§ 284f ABGB). Diese kann auch Einwilligungen in medizinische Behandlungen umfassen.

 
 

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Dr. Yvonne Haidl

Teinfaltstraße 8/4,
1010 Wien

Tel: +43 1 53 212 53
Fax: +43 1 53 212 53 89
Email: anwalt@ra-haidl.at

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