Dr. Yvonne Haidl – Patientenverfügung
Patientenverfügung
Eine Patientenverfügung ist eine Willenserklärung, mit der ein Patient eine medizinische Behandlung ablehnt und die dann wirksam werden soll, wenn er im Zeitpunkt der Behandlung nicht einsichts-, urteils- oder äußerungsfähig ist (§ 2 Abs 1 PatVG). Es ist abhängig von der Erfüllung der Wirksamkeitsvoraussetzungen zwischen verbindlichen und beachtlichen Patientenverfügungen zu unterscheiden. Bei Interesse lassen Sie sich von mir beraten.
Rechtsanwältin Dr. Yvonne HAIDL
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