Dr. Yvonne Haidl – Behandlungsfehler

Behandlungsfehler (ärztlicher Kunstfehler, Ärztepfusch)

Ärzte (Zahnärzte) sind verpflichtet, Behandlungen nach den Grundsätzen und anerkannten Methoden der medizinischen Wissenschaft und Erfahrung sowie unter Einhaltung der bestehenden Vorschriften und fachspezifischen Qualitätsstandards durchzuführen (§ 49 Abs 1 ÄrzteG, § 16 ZÄG, § 8 Abs 2 KAKuG).

Bei einem Verstoß gegen die Regeln der lex artis liegt ein Behandlungsfehler vor. Beispiele sind Fehler und Unterlassungen bei der Therapie oder bei der therapeutischen Sicherungsaufklärung, Vergessen von Operationsmaterial im Körper des Patienten oder Medikationsfehler.

 
 

Wenn Sie rechtlichen Rat und eine zuverlässige Vertretung in ihrer Rechtssache benötigen, vereinbaren Sie einen Termin mit meiner Kanzlei unter 01 / 53 212 53, schreiben Sie mir eine Email an anwalt@ra-haidl.at oder nutzen Sie das Kontaktformular.

 

Dr. Yvonne Haidl

Teinfaltstraße 8/4,
1010 Wien

Tel: +43 1 53 212 53
Fax: +43 1 53 212 53 89
Email: anwalt@ra-haidl.at

GDPR Cookie Consent mit Real Cookie Banner