Unterhalt

Ich vertrete Sie in folgenden Rechtsgebieten:

Ihr Anwalt für Unterhaltszahlungen in Wien

Unterhalt

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Unterhaltsrecht zählt als Teilgebiet des Familienrechts zu den Kernkompetenzen meiner Rechtsanwaltskanzlei. Der Unterhalt von (ehemaligen) Ehepartnern und der Unterhalt gemeinsamer Kinder ist im Fall einer Trennung oder Scheidung zu regeln. Als Anwalt für Familienrecht unterstütze ich Sie bei Vereinbarungen betreffend Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt, stelle die erforderlichen Anträge bei Gericht und reiche Unterhaltsklage bei Gericht ein. Sollten Sie mit unberechtigten oder überhöhten Ansprüchen konfrontiert sein, berate und vertrete ich Sie bei der Abwehr derartiger Forderungen.

Ihre Anwältin für Unterhaltsrecht unterstützt bei

  • Unterhaltsvereinbarungen bei einvernehmlicher Scheidung
  • Ehegattenunterhalt (während aufrechter Ehe / nach Scheidung)
  • Kindesunterhalt / Alimente
  • Unterhaltsanträge / Unterhaltsklagen
  • Abwehr unberechtigter oder überhöhter Unterhaltsansprüche

EHEGATTENUNTERHALT, UNTERHALT GESCHIEDENER EHEGATTEN

Während Unterhaltsleistungen bei aufrechter Ehe (wie beispielsweise die Finanzierung der gemeinsamen Wohnung) zumeist im Einvernehmen erfolgen, ist die Frage, ob und in welcher Höhe nachehelicher Unterhalt zu leisten ist, zentrales Thema vieler Scheidungen.

Die einvernehmliche Scheidung setzt die Einigung über die unterhaltsrechtlichen Folgen voraus. Die Unterhaltsvereinbarung ist in die Scheidungsfolgenvereinbarung aufzunehmen. Dagegen sind die unterhaltsrechtlichen Folgen einer streitigen Scheidung vom im Urteil festgestellten Verschulden oder der Zerrüttung abhängig.

KINDESUNTERHALT

Beide Elternteile sind bis zum Eintritt der Selbsterhaltungsfähigkeit des Kindes verpflichtet, anteilig zur Deckung des angemessenen Unterhalts beizutragen. Die Selbsterhaltungsfähigkeit hat Ihr Kind dann erreicht, wenn es aus eigener Kraft zur Finanzierung seines Lebens imstande ist. Dies ist zumeist mit Abschluss der Ausbildung und Aufnahme einer Berufstätigkeit der Fall.

Jener Elternteil, der den Haushalt führt, in dem er das Kind betreut, leistet grundsätzlich dadurch seinen Beitrag. Das Kind hat Anspruch auf Naturalunterhalt (zB Unterkunft, Kleidung, Nahrung). Gegenüber dem Elternteil, der nicht im selben Haushalt lebt oder seine Unterhaltspflicht verletzt, hat das Kind Anspruch auf Geldunterhalt (Alimente).

Die Höhe des Unterhaltsanspruchs hängt vom Alter und einem allfälligen Sonderbedarf des Kindes sowie dem Einkommen und etwaigen weiteren Unterhaltsverpflichtungen des Unterhaltspflichtigen ab.

Als Anwältin für Unterhaltsrecht stehe ich Ihnen bei der Durchsetzung der Ansprüche Ihrer Kinder, wie auch der Abwehr unberechtigter oder überhöhter Unterhaltsansprüche zur Seite und stelle die erforderlichen Anträge.

 
 

Wenn Sie rechtlichen Rat und eine zuverlässige Vertretung in ihrer Rechtssache benötigen, vereinbaren Sie einen Termin mit meiner Kanzlei unter 01 / 53 212 53, schreiben Sie mir eine Email an anwalt@ra-haidl.at oder nutzen Sie das Kontaktformular.

 

Rechtsanwalt Dr. Yvonne Haidl

Teinfaltstraße 8/4,
1010 Wien

Tel: +43 1 53 212 53
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