Internationale Scheidung
Immer häufiger erfolgt eine Eheschließung zwischen Personen unterschiedlicher Staatsangehörigkeiten oder entscheiden sich Paare für ein gemeinsamen Leben in einem oder mehreren anderen Staaten. Scheitert die Ehe, kommen die Regeln der internationalen Scheidung zur Anwendung.
Was versteht man unter einer „internationalen Scheidung“?
Bei einer „internationalen Scheidung“ handelt es sich um eine Scheidung mit Auslandsbezug. Das internationale Scheidungsrecht regelt unter anderem, welcher Staat die Gerichtszuständigkeit besitzt, welches Recht anzuwenden ist oder ob ausländische Entscheidungen im Inland vollstreckbar sind.
Was ist zu klären?
Ähnlich wie bei reinen Inlandssachverhalten gehen auch internationale Scheidungen oftmals mit Fragen beispielsweise zur Obsorge gemeinsamer Kinder, zum Kindes- bzw Ehegattenunterhalt oder der Vermögensaufteilung einher. Dabei können infolge des Auslandsbezugs mitunter komplexe rechtliche Fragestellungen auftreten. Um nachteilige Folgen möglichst zu vermeiden, empfiehlt es sich, rechtliche Unterstützung / einen spezialisierten Scheidungsanwalt in Anspruch zu nehmen.
Dieser Artikel enthält lediglich allgemeine Informationen und kann eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen. Der Inhalt wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt, eine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität ist ausgeschlossen. Bezeichnungen in männlicher Form beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise.
Die Autorin:
Dr. Yvonne Haidl ist Rechtsanwältin in Wien. Spezialisiert auf Familienrecht, Medizinrecht und Zivilrecht unterstützt sie Privatpersonen und Unternehmen bei der Durchsetzung ihres Rechts.