Patientenverfügung / Vorsorgevollmacht

Ich vertrete Sie in folgenden Rechtsgebieten:

Ihr Anwalt für Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht in Wien

Patientenverfügung / Vorsorgevollmacht

Headerbild: © MQ-Illustrations, Adobe Stock

Als Rechtsanwältin für Medizinrecht unterstütze ich Sie auch bei der Errichtung von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten.

Die Leistungen Ihrer Rechtsanwältin für Medizinrecht

  • Errichtung und Prüfung von Patientenverfügungen
  • Errichtung und Prüfung von Vorsorgevollmachten
  • Registereintragungen
  • Persönliche Beratung und Vertretung
  • Langjährige Erfahrung

Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung ist eine Willenserklärung, mit der ein Patient eine medizinische Behandlung ablehnt und die dann wirksam werden soll, wenn er im Zeitpunkt der Behandlung nicht einsichts-, urteils- oder äußerungsfähig ist (§ 2 Abs 1 PatVG).

Vorsorgevollmacht

 Vor Verlust der Geschäftsfähigkeit, Einsichts- und Urteilsfähigkeit oder Äußerungsfähigkeit kann eine Vorsorgevollmacht errichtet werden (§§ 260ff ABGB). Diese kann auch Einwilligungen in medizinische Behandlungen umfassen.

 

Bei Interesse an der Errichtung einer Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht, vereinbaren Sie einen Gesprächstermin mit meiner Kanzlei unter 01/53 212 53, schreiben Sie eine E-Mail an anwalt@ra-haidl.at oder nutzen Sie das Kontaktformular.

 
 

Wenn Sie rechtlichen Rat und eine zuverlässige Vertretung in ihrer Rechtssache benötigen, vereinbaren Sie einen Termin mit meiner Kanzlei unter 01 / 53 212 53, schreiben Sie mir eine Email an anwalt@ra-haidl.at oder nutzen Sie das Kontaktformular.

 

Rechtsanwalt Dr. Yvonne Haidl

Teinfaltstraße 8/4,
1010 Wien

Tel: +43 1 53 212 53
Fax: +43 1 53 212 53 89
Email: anwalt@ra-haidl.at