Aufteilungsrecht

Ich vertrete Sie in folgenden Rechtsgebieten:

Ihr Anwalt für Vermögensaufteilung in Wien

Aufteilungsrecht

Headerbild: © Andrii Yalanskyi, Adobe Stock

Aufteilungsrecht zählt als Teilgebiet des Familienrechts zu den Kernkompetenzen meiner Kanzlei. Beim Aufteilungsrecht geht es um die vermögensrechtliche Auseinandersetzung der Parteien nach einer Scheidung, also um die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse (kurz: Vermögensaufteilung). Als Anwältin für Familienrecht unterstütze ich Sie bei Vereinbarungen betreffend Vermögensaufteilung und der Abwehr unberechtigter Ansprüche. Ich stelle die erforderlichen Anträge bei Gericht und vertrete Sie zuverlässig in Ihrem Aufteilungsverfahren.

Ihre Anwältin für Aufteilungsrecht unterstützt bei

  • Vermögensrechtlichen Regelungen in Eheverträgen
  • Vermögensaufteilung bei einvernehmlicher Scheidung
  • Aufteilungsverfahren nach streitiger Scheidung
  • Abwehr unberechtigter oder überhöhter Ansprüche
  • Einstweiligen Verfügungen zur Sicherung der Aufteilungsmasse

Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse (Vermögensaufteilung)

Bei Scheidung der Ehe kommt es zur Aufteilung des Vermögens beider Ehepartner (Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse bzw Vermögensaufteilung).

Der Aufteilung unterliegen:

  • das eheliche Gebrauchsvermögen (zB Ehewohnung, Hausrat, Einrichtung, gemeinsame Fahrzeuge),
  • die ehelichen Ersparnisse (zB Sparbücher, Wertpapiere, Gemäldesammlung) und
  • die mit dem Ehevermögen in Zusammenhang stehenden Schulden.

Bei einer einvernehmlichen Scheidung sind Regelungen über die Vermögensaufteilung in den Scheidungsfolgenvergleich aufzunehmen. Nach eingehender Erörterung mit Ihnen und Auflistung des aufzuteilenden Vermögens erstelle ich fachgerecht den Vertragstext. Sollte Ihnen bereits ein Entwurf vorliegen, übernehme ich die Vertragsprüfung und adaptiere erforderlichenfalls die Textierung der Vertragsklauseln.

Kommt keine Vermögensaufteilung im Zuge einer einvernehmlichen Scheidung oder einer sonstigen Vereinbarung nach streitiger Scheidung zustande, ist binnen eines Jahres ab Rechtskraft des bei der streitigen Scheidung ergehenden Scheidungsurteils ein Aufteilungsantrag bei Gericht einzubringen. Nach umfassender Erörterung Ihrer Rechtssache leite ich für Sie das gerichtliche Aufteilungsverfahren ein. Selbstverständlich berate und unterstütze ich Sie auch während des gesamten Gerichtsprozesses.

In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass eine Partei versucht, Teile des Vermögens eigenmächtig dem Zugriff zu entziehen, diese zu veräußern, zu belasten oder ähnliches. Wenden Sie sich in einem derartigen Fall unverzüglich an mich, ich berate und vertrete Sie kompetent im Zusammenhang mit der Einbringung einer einstweiligen Verfügung.

 
 

Wenn Sie rechtlichen Rat und eine zuverlässige Vertretung in ihrer Rechtssache benötigen, vereinbaren Sie einen Termin mit meiner Kanzlei unter 01 / 53 212 53, schreiben Sie mir eine Email an anwalt@ra-haidl.at oder nutzen Sie das Kontaktformular.

 

Rechtsanwalt Dr. Yvonne Haidl

Teinfaltstraße 8/4,
1010 Wien

Tel: +43 1 53 212 53
Fax: +43 1 53 212 53 89
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