Familienrecht

Mit unserer langjährigen Erfahrung unterstützen wir Sie in sämtlichen Bereichen des Familienrechts: Scheidung, Trennung, Ehevertrag, Gewaltschutz, Obsorge, Kontaktrecht, Unterhalt.

Ihr Anwalt für Familienrecht in Wien

Familienrecht

Headerbild: © Romolo Tavani, Adobe Stock

Familienrecht ist seit vielen Jahren eine der Kernkompetenzen meiner Kanzlei. Für die Meisten gehen familienrechtliche Rechtsthemen mit einer emotional herausfordernden Situation einher. Es ist daher besonders wichtig, einen erfahrenen Experten an seiner Seite zu wissen. Als Anwältin für Familienrecht setze ich mich für Ihre Interessen mit fachlicher Kompetenz, jahrelanger Erfahrung und persönlichem Engagement ein. Ich berate und vertrete Ihre rechtlichen Interessen in sämtlichen Bereichen des Familienrechts. Von A wie Adoption bis Z wie Zerrüttungsscheidung.

Wobei wir Sie im Familienrecht unterstützen

  • Beratung und Vertretung in allen Bereichen des Familienrechts
  • Einvernehmliche Scheidung / Streitige Scheidung
  • Ehevertrag / Partnerschaftsvertrag / Trennungsvereinbarung
  • Unterhalt / Alimente
  • Obsorge / Kontaktrecht zu Ihren Kindern
  • Gewaltschutz / Einstweilige Verfügungen
  • Aufteilungsverfahren / Vermögensaufteilung

Von Ehevertrag bis Scheidung – Auf jeden Fall mit Ihrer Anwältin für Familienrecht in Wien

Bereits bei Planung einer Hochzeit ist es vorteilhaft, sich über die Rechtswirkungen einer Ehe zu informieren. Sollte Ihr Partner Ihre Einwilligung in einen Ehevertrag oder Partnerschaftsvertrag wünschen, ist davor unbedingt rechtlicher Rat einzuholen, um mögliche Nachteile aufzuzeigen und diese von Beginn an zu vermeiden. Ergeben sich in Ihrer Beziehung im Lauf der Zeit familienrechtliche Anliegen, so lassen sich diese mit anwaltlicher Unterstützung vielfach ohne einen kosten- und zeitintensiven Gerichtsprozess lösen.

Ist eine Trennung unvermeidlich, dann erarbeite ich mit Ihnen als erfahrene Anwältin für Familienrecht Strategien zur Lösung dieser oftmals angespannten Situation. So lässt sich beispielsweise mit einem Scheidungsvergleich im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung eine umfassende Regelung der für Sie relevanten Themen treffen. In manchen Fällen kann auch eine Trennungsvereinbarung vor der Scheidung sinnvoll sein.

Falls jedoch eine gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche unvermeidbar sein sollte, stehe ich Ihnen in dieser emotional besonders herausfordernden Situation ebenfalls zur Seite. Mit Empathie und der gebotenen Sachlichkeit berate und vertrete ich Sie bei Ihrer streitigen Scheidung wie auch in jedem anderen familienrechtlichen Gerichtsverfahren.

Gewaltschutz / Einstweilige Verfügungen

Im Zuge von Trennungen kann es zu Auseinandersetzungen kommen, die mit gefährlichen Angriffen auf Leben, Gesundheit und / oder Freiheit einhergehen. Wenden Sie sich in einem derartigen Fall umgehend an die Sicherheitsbehörden. Bei Vorliegen der Voraussetzungen fordert die Polizei den (potentiellen) Gefährder auf, die Wohnung sofort zu verlassen und spricht eine Wegweisung aus. Zudem wird ein Annäherungs- und Betretungsverbot verhängt.

Das polizeiliche Annäherungs- und Betretungsverbot gilt jedoch nur für 2 Wochen. Um einen vorläufigen gerichtlichen Rechtschutz zu gewährleisten, ist binnen der zweiwöchigen Frist eine einstweilige Verfügung zu beantragen. Nehmen Sie daher rechtzeitig rechtliche Beratung und Vertretung in Anspruch, um mögliche Nachteile zu vermeiden.

Gerade bei strittigen Trennungen kann es vorkommen, dass einstweilige Verfügungen beantragt werden, ohne die dafür erforderlichen Voraussetzungen zu erfüllen. Meine Kanzlei unterstützt Sie auch bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche.

Anwalt in Wien für einstweilige Verfügung Foto © dimj, Adobe Stock

Vertrauen Sie auf meine Erfahrung und mein Engagement

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Häufig gestellte Fragen

  • Kann ich einen Ehevertrag abschließen, um im Falle einer Scheidung finanzielle Sicherheit zu haben?

    In einem Ehevertrag können nicht nur Vereinbarungen über Unterhalt, Mitwirkung im Erwerb des Ehepartners etc während aufrechter Ehe getroffen werden. Es besteht auch die Möglichkeit, vermögensrechtliche wie auch unterhaltsrechtliche Folgen im Fall einer Trennung oder Scheidung zu regeln.

  • Wie erfolgt die Vermögensaufteilung bei einer Scheidung?

    Die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse erfolgt entweder im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung oder in einem gerichtlichen Aufteilungsverfahren nach einer streitigen Scheidung.

  • Kann ich die Obsorge für mein Kind beantragen, auch wenn ich nicht verheiratet bin?

    Auch wenn Sie mit dem anderen Elternteil nicht verheiratet sind, kann die gemeinsame Obsorge für Ihr Kind in Anwesenheit beider Elternteile vor dem Standesamt vereinbart werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit einer Obsorgeregelung vor Gericht.

  • Mein Kind ist erwachsen. Wie lange muss ich noch Unterhalt bezahlen?

    Die Unterhaltspflicht entfällt mit Erreichen der Selbsterhaltungsfähigkeit Ihres Kindes. Die Selbsterhaltungsfähigkeit hängt nicht vom Alter ab. Sie ist dann gegeben, wenn das Kind die für eine Deckung des angemessenen Lebensbedarfs erforderlichen Mittel aus eigenen Kräften finanzieren kann. Dies bei eigenständiger Haushaltsführung durch das Kind.

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Wenn Sie rechtlichen Rat und eine zuverlässige Vertretung in ihrer Rechtssache benötigen, vereinbaren Sie einen Termin mit meiner Kanzlei unter 01 / 53 212 53, schreiben Sie mir eine Email an anwalt@ra-haidl.at oder nutzen Sie das Kontaktformular.

 

Rechtsanwalt Dr. Yvonne Haidl

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